In der Rubrik “Gemeinderat kompakt” fassen wir ausgewählte Themen der Gemeinderatssitzungen für Sie zusammenfassen, sagen kurz worum es geht, was das Ergebnis war und ziehen ein kleines Fazit.
Von Gerhard Mayer
Hier nun die von uns diesmal ausgewählten Punkte der Tagesordnung:
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Kommentar zum Bericht über TOP 7 der Gemeinderats Sitzung vom 27. Januar 2021
„Trägerschaft für das neue Kinderhaus Mozartstraße/ Hölderlinstraße“
Zitat:
„Der Gemeinderat konnte sich nämlich auch nach dieser Diskussion noch kein adäquates Bild von den möglichen Konsequenzen machen. Daher ein Folgetermin. Dieser Termin ist am 17.2.2021.“
(laut Gemeindebote Nr.7 ist die Sitzung wohl eine Woche später?)
Tja, dann hoffen wir mal, dass die Gemeinderäte und-rätinnen sich bis zur nächsten Sitzung ein adäquates Bild gemacht haben werden … Hat irgendjemand mal die (betroffenen) Erzieherinnen gefragt?
Gestatten Sie mir, ein paar Gedanken dazu loszuwerden, um das adäquate Bild zu vervollständigen:
1. Erzieherin ist ein Mangelberuf. Es gibt zu wenige. Das wird sich auch nicht so schnell ändern. Deshalb haben diese ziemlich gute, fast freie Auswahl, wo und wie sie arbeiten wollen.
2. Große Kinderhäuser sind bei Erzieherinnen nicht beliebt. Dadurch reduziert sich die Anzahl potentieller Mitarbeiterinnen schon mal erheblich.
3. Von dem Rest, der übrig bleibt, könnte der größte Teil nicht angestellt werden, falls die Ev. Kirche die Trägerschaft übernimmt. Denn § 1d der KAO (Kirchliche Anstellungsordnung) lautet: (1) Die Anstellung im kirchlichen Dienst setzt voraus, dass der/die Beschäftigte a) Mitglied einer Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland ist, b) ….
4. Die dann noch übrigen potentiellen evangelischen KandidatInnen verteilen sich im Kirchenbezirk TÜ auf weitere 16 (!) Einrichtungen in ev. Kirchlicher Trägerschaft, 10 im Landkreis, 6 in der Stadt. Große Auswahl, siehe oben. Es gibt also eine erhebliche innerbetriebliche Konkurrenz um die MitarbeiterInnen.
5. Alle diese genannten 16 Einrichtungen bestehen aus 1-2, max. 2 ½ Gruppen. Es fehlt also an der Erfahrung zur Führung eines derart großen Kinderhauses. Diese mangelnde Expertise wird schon bei der Planung ein Problem sein, es ist zwangsweise mit diversen Anfängerfehlern zu rechnen.
6. Die jetzt in Kusterdingen arbeitenden Kiga-Leiterinnen werden mit Sicherheit keine Leitungsfunktion im neuen Haus übernehmen, aus alters- oder sonstigen Gründen.
Fazit:
Um das Haus mit 7 Gruppen zum Laufen zu bringen, bedarf es bei Kirchlicher Trägerschaft einer erheblichen Anzahl an ErzieherInnen, die a) Mitglied der Ev. Kirche sind, b) in so einer großen Einrichtung arbeiten wollen und c) auch noch bereit sind, nach Kusterdingen zu kommen.
Deshalb kann man nur dringend empfehlen, von einer Trägerschaft der Ev. Kirche in diesem Falle abzusehen. Nicht zu lösende dauerhafte Personalprobleme wären sonst vorprogrammiert.
Im Übrigen fragt sich der unbedarfte Leser, wer denn die schlaue Idee für eine zentrale Lösung in Kusterdingen hatte. Ist das wirklich „alternativlos“? Bei 7 Gruppen mit um die 120 Kindern an einem Ort wird das eine ganz erhebliche Belästigung der Nachbarschaft geben. Hat mal jemand gezählt, wie viele der Kinder mit dem Auto gebracht und abgeholt werden … Autotüren schlagen ab 7 Uhr morgens … Es gibt schönere Arten, geweckt zu werden …
Ich kann mich dem Kommentar nur anschließen. Insbesondere was das für die daraus resultierende mögliche geänderte Verkehrssituation bedeutet. Nach dem Umbau der Mozartstraße ist die Straße an den Bushaltestellen nur noch einspurig befahrbar. Damit es keine Probleme mit dem ÖPNV gibt, ist deshalb vor und hinter den Haltestellen nun ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Leider hält sich der Bring- und Holservice (Elterntaxis) nicht immer an das Halteverbot hält. Davon konnte ich mir jüngst ein Bild machen. Da stellte ein Vater sein Fahrzeug ins Halteverbot und holt sein Kind im KiGa ab. Warum? Es gibt schlicht und ergreifend wenig andere Möglichkeiten als in unmittelbarer Nähe des Kindergartens im Verbot zu parken.
Wie sowas dann endet und sich anfühlt kann man ein Stück weiter an den Schulen Firstwald und ALS erleben. Ein- und Ausladen der Kinder vor und hinter der Bushaltestelle, Türenschlagen, Wendemanöver in den Einfahrten der Anwohner, Wendemanöver auf der Straße und Behinderung des ÖPNV.
Wenn man also an die Planung für den Ausbau des KiGA herangeht, sollte man meiner Meinung nach darauf achten, dass für den Bring- und Holservice (der vermutlich hauptsächlich mit dem Auto erledigt wird) ein geeigneter Raum geschaffen wird.
Auch finde ich, sollte man die Anwohner in die Planung miteinbeziehen, um späteren Ärger zu vermeiden. In anderen Ländern wie etwa der Schweiz ist üblich, bei öffentlichen Projekten die Betroffenen mit in die Planung mit einzubeziehen. Das sollte man auch im vermeintlich Kleinen machen. Ich habe jüngst mit einer Anwohnerin in KiGa-Nähe gesprochen. Sie war überrascht, von einem solchen Projekt zu hören.
Die beiden Vorkommentare bringen aus meiner Sicht wichtige Argumente, die im GR betrachtet werden sollten.
Zum Teil konnten die Punkte bei einer Bürgerversammlung in 2019 in der Turn-und Festhalle in Mähringen auch schon gut diskutiert werden.
Für die zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommmen zu Spitzenzeiten sollte in der Tat ein gutes Konzept erarbeitet werden, das
– zum einen Verkehr am besten vermeidet, indem die Kinder und Eltern soweit wie möglich ohne Auto kommen,
– für die restlichen Autofahrer geeignete Halteplätze entlang der Straßen frei lässt
– für MItarbeiter und für Eltern von Kleinkindern Parkplätze im im Umfeld des Kindergartens zur Verfügung stellt.
Die zentrale Lage des Standorts mitten in Kusterdingen und die freien Flächen bei den Schulen bieten hier schon mal eine gute Ausgangslage.
Für den geplanten Kindergartenneubau sollte so früh wie möglich eine gute Bedarfsanalyse und darauf basierend ein gutes pädagogisches Zielkonzept erarbeitet werden.
Frühkindliche Bildung ist ein Grundbaustein für Chancengleichkeit und eine der besten Investitionen der öffentlichen Hand zum Wohle der Kinder!
Die Bedarsfanalyse sollte daher u. a. prüfen, wie stark die in den nächsten 10-20 Jahren zu erwartenden Jahres-Kohorten an Kleinkindern und Kindern sind und welche Betreuungsnachfrage durch die Eltern (z. B. reine Vormittagsbetreuung, ausgedehntere Betreuung und Ganztagesbetreuung) für den Kindergarten- und Krippenbereich zu erwarten ist. Dann sollte die Gemeinde Ziele für den Umfang der Betreuungsangebote, für die Qualität (z. B. Betreuungsschlüssel und Gruppengröße / Ausbildungsniveau der Mitarbeiter) und für die inhaltlichen Bildungsangebote (z. B. musisch / naturwissenschaftlich / bewegungspädagogisch) festlegen.
Der große Vorteil, die sich durch den (recht selten vorkommenden) Neubau einer solchen Bildungseinrichtung bietet, ist, bei guter Umsetzung, die große Chance eine deutliche Verbesserung bei der Qualität zu ermöglichen:
– den Kindern kann ein vielfältigeres Angebot gemacht werden wie in kleineren Einrichtungen,
– die Kinder haben die Möglichkeit, Freundschaften mit einer Vielzahl von Kindern zu bilden und nach eigener Laune auch mal zu anderen Betreuungs-Gruppen zu wechseln
– die MItarbeiter können sich besser auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren, weil administrative Aufgaben effizienter durch wenige erledigt werden können, und können idealerweise auch einfacher Fortbildungen genießen
– die Eltern bekommen ein breiteres Betreuungsangebot, das besser zu ihrer individuellen Situation passt
und die Gemeinde und die Steuerzahler bekommen die Chance, dass die Kosten der Einrichtung pro Kind niedriger liegen als bei einer Vielzahl von Kleinsteinrichtungen innerhalb desselben Ortes.
Nicht zu vergessen, die neue Einrichtung hat den neuesten Sicherheitsstandard für de Mitarbeiter und Kinder und natürlich auch den neuesten Standard beim Energieverbrauch.
Aus der Bedarfsanalyse und dem pädagogischen Zielkonzept lässt sich dann prima ein Betriebskonzept ableiten, das auch auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter in der Einrichtung eingeht und attraktive Arbeitsbedingungen sicherstellt.
Erst zu guter Letzt, und nicht gleich zu Beginn, sollte dann entschieden werden, an wen die Gemeinde die Trägerschaft für die Einrichtung vergeben möchte und ob das evtl. auch eine Entscheidung ist, die im Abstand von vielleicht 10 Jahren regelmäßig überprüft werden sollte.
Und noch ganz zum Abschluss: Es ein großer Vorteil, dass es heute in allen Teilorten Kinderbetreuungseinrichtungen gibt und das sollte auch unbedingt so bleiben. Aber wenn die neuen Betreuungskapazitäten in der Mozartstraße geschaffen wurden, sollte man auch prüfen, ob man im Teilort Kusterdingen weiterhin noch die große Anzahl sehr kleiner Betreuungseinrichtungen benötigt, um der Gemeinde auch Spielraum für weitere Investionen an anderer sinnvoller Stelle zu geben (z. B. verbesserte Betreuungseinrichtungen in anderen Teilorten, Erweiterung der Grundschulen, etc.).
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Meine Meinung
Kommentar zum Bericht über TOP 7 der Gemeinderats Sitzung vom 27. Januar 2021
„Trägerschaft für das neue Kinderhaus Mozartstraße/ Hölderlinstraße“
Zitat:
„Der Gemeinderat konnte sich nämlich auch nach dieser Diskussion noch kein adäquates Bild von den möglichen Konsequenzen machen. Daher ein Folgetermin. Dieser Termin ist am 17.2.2021.“
(laut Gemeindebote Nr.7 ist die Sitzung wohl eine Woche später?)
Tja, dann hoffen wir mal, dass die Gemeinderäte und-rätinnen sich bis zur nächsten Sitzung ein adäquates Bild gemacht haben werden … Hat irgendjemand mal die (betroffenen) Erzieherinnen gefragt?
Gestatten Sie mir, ein paar Gedanken dazu loszuwerden, um das adäquate Bild zu vervollständigen:
1. Erzieherin ist ein Mangelberuf. Es gibt zu wenige. Das wird sich auch nicht so schnell ändern. Deshalb haben diese ziemlich gute, fast freie Auswahl, wo und wie sie arbeiten wollen.
2. Große Kinderhäuser sind bei Erzieherinnen nicht beliebt. Dadurch reduziert sich die Anzahl potentieller Mitarbeiterinnen schon mal erheblich.
3. Von dem Rest, der übrig bleibt, könnte der größte Teil nicht angestellt werden, falls die Ev. Kirche die Trägerschaft übernimmt. Denn § 1d der KAO (Kirchliche Anstellungsordnung) lautet: (1) Die Anstellung im kirchlichen Dienst setzt voraus, dass der/die Beschäftigte a) Mitglied einer Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland ist, b) ….
4. Die dann noch übrigen potentiellen evangelischen KandidatInnen verteilen sich im Kirchenbezirk TÜ auf weitere 16 (!) Einrichtungen in ev. Kirchlicher Trägerschaft, 10 im Landkreis, 6 in der Stadt. Große Auswahl, siehe oben. Es gibt also eine erhebliche innerbetriebliche Konkurrenz um die MitarbeiterInnen.
5. Alle diese genannten 16 Einrichtungen bestehen aus 1-2, max. 2 ½ Gruppen. Es fehlt also an der Erfahrung zur Führung eines derart großen Kinderhauses. Diese mangelnde Expertise wird schon bei der Planung ein Problem sein, es ist zwangsweise mit diversen Anfängerfehlern zu rechnen.
6. Die jetzt in Kusterdingen arbeitenden Kiga-Leiterinnen werden mit Sicherheit keine Leitungsfunktion im neuen Haus übernehmen, aus alters- oder sonstigen Gründen.
Fazit:
Um das Haus mit 7 Gruppen zum Laufen zu bringen, bedarf es bei Kirchlicher Trägerschaft einer erheblichen Anzahl an ErzieherInnen, die a) Mitglied der Ev. Kirche sind, b) in so einer großen Einrichtung arbeiten wollen und c) auch noch bereit sind, nach Kusterdingen zu kommen.
Deshalb kann man nur dringend empfehlen, von einer Trägerschaft der Ev. Kirche in diesem Falle abzusehen. Nicht zu lösende dauerhafte Personalprobleme wären sonst vorprogrammiert.
Im Übrigen fragt sich der unbedarfte Leser, wer denn die schlaue Idee für eine zentrale Lösung in Kusterdingen hatte. Ist das wirklich „alternativlos“? Bei 7 Gruppen mit um die 120 Kindern an einem Ort wird das eine ganz erhebliche Belästigung der Nachbarschaft geben. Hat mal jemand gezählt, wie viele der Kinder mit dem Auto gebracht und abgeholt werden … Autotüren schlagen ab 7 Uhr morgens … Es gibt schönere Arten, geweckt zu werden …
Kiddi
Ich kann mich dem Kommentar nur anschließen. Insbesondere was das für die daraus resultierende mögliche geänderte Verkehrssituation bedeutet. Nach dem Umbau der Mozartstraße ist die Straße an den Bushaltestellen nur noch einspurig befahrbar. Damit es keine Probleme mit dem ÖPNV gibt, ist deshalb vor und hinter den Haltestellen nun ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Leider hält sich der Bring- und Holservice (Elterntaxis) nicht immer an das Halteverbot hält. Davon konnte ich mir jüngst ein Bild machen. Da stellte ein Vater sein Fahrzeug ins Halteverbot und holt sein Kind im KiGa ab. Warum? Es gibt schlicht und ergreifend wenig andere Möglichkeiten als in unmittelbarer Nähe des Kindergartens im Verbot zu parken.
Wie sowas dann endet und sich anfühlt kann man ein Stück weiter an den Schulen Firstwald und ALS erleben. Ein- und Ausladen der Kinder vor und hinter der Bushaltestelle, Türenschlagen, Wendemanöver in den Einfahrten der Anwohner, Wendemanöver auf der Straße und Behinderung des ÖPNV.
Wenn man also an die Planung für den Ausbau des KiGA herangeht, sollte man meiner Meinung nach darauf achten, dass für den Bring- und Holservice (der vermutlich hauptsächlich mit dem Auto erledigt wird) ein geeigneter Raum geschaffen wird.
Auch finde ich, sollte man die Anwohner in die Planung miteinbeziehen, um späteren Ärger zu vermeiden. In anderen Ländern wie etwa der Schweiz ist üblich, bei öffentlichen Projekten die Betroffenen mit in die Planung mit einzubeziehen. Das sollte man auch im vermeintlich Kleinen machen. Ich habe jüngst mit einer Anwohnerin in KiGa-Nähe gesprochen. Sie war überrascht, von einem solchen Projekt zu hören.
Christof Ernst
Die beiden Vorkommentare bringen aus meiner Sicht wichtige Argumente, die im GR betrachtet werden sollten.
Zum Teil konnten die Punkte bei einer Bürgerversammlung in 2019 in der Turn-und Festhalle in Mähringen auch schon gut diskutiert werden.
Für die zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommmen zu Spitzenzeiten sollte in der Tat ein gutes Konzept erarbeitet werden, das
– zum einen Verkehr am besten vermeidet, indem die Kinder und Eltern soweit wie möglich ohne Auto kommen,
– für die restlichen Autofahrer geeignete Halteplätze entlang der Straßen frei lässt
– für MItarbeiter und für Eltern von Kleinkindern Parkplätze im im Umfeld des Kindergartens zur Verfügung stellt.
Die zentrale Lage des Standorts mitten in Kusterdingen und die freien Flächen bei den Schulen bieten hier schon mal eine gute Ausgangslage.
Für den geplanten Kindergartenneubau sollte so früh wie möglich eine gute Bedarfsanalyse und darauf basierend ein gutes pädagogisches Zielkonzept erarbeitet werden.
Frühkindliche Bildung ist ein Grundbaustein für Chancengleichkeit und eine der besten Investitionen der öffentlichen Hand zum Wohle der Kinder!
Die Bedarsfanalyse sollte daher u. a. prüfen, wie stark die in den nächsten 10-20 Jahren zu erwartenden Jahres-Kohorten an Kleinkindern und Kindern sind und welche Betreuungsnachfrage durch die Eltern (z. B. reine Vormittagsbetreuung, ausgedehntere Betreuung und Ganztagesbetreuung) für den Kindergarten- und Krippenbereich zu erwarten ist. Dann sollte die Gemeinde Ziele für den Umfang der Betreuungsangebote, für die Qualität (z. B. Betreuungsschlüssel und Gruppengröße / Ausbildungsniveau der Mitarbeiter) und für die inhaltlichen Bildungsangebote (z. B. musisch / naturwissenschaftlich / bewegungspädagogisch) festlegen.
Der große Vorteil, die sich durch den (recht selten vorkommenden) Neubau einer solchen Bildungseinrichtung bietet, ist, bei guter Umsetzung, die große Chance eine deutliche Verbesserung bei der Qualität zu ermöglichen:
– den Kindern kann ein vielfältigeres Angebot gemacht werden wie in kleineren Einrichtungen,
– die Kinder haben die Möglichkeit, Freundschaften mit einer Vielzahl von Kindern zu bilden und nach eigener Laune auch mal zu anderen Betreuungs-Gruppen zu wechseln
– die MItarbeiter können sich besser auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren, weil administrative Aufgaben effizienter durch wenige erledigt werden können, und können idealerweise auch einfacher Fortbildungen genießen
– die Eltern bekommen ein breiteres Betreuungsangebot, das besser zu ihrer individuellen Situation passt
und die Gemeinde und die Steuerzahler bekommen die Chance, dass die Kosten der Einrichtung pro Kind niedriger liegen als bei einer Vielzahl von Kleinsteinrichtungen innerhalb desselben Ortes.
Nicht zu vergessen, die neue Einrichtung hat den neuesten Sicherheitsstandard für de Mitarbeiter und Kinder und natürlich auch den neuesten Standard beim Energieverbrauch.
Aus der Bedarfsanalyse und dem pädagogischen Zielkonzept lässt sich dann prima ein Betriebskonzept ableiten, das auch auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter in der Einrichtung eingeht und attraktive Arbeitsbedingungen sicherstellt.
Erst zu guter Letzt, und nicht gleich zu Beginn, sollte dann entschieden werden, an wen die Gemeinde die Trägerschaft für die Einrichtung vergeben möchte und ob das evtl. auch eine Entscheidung ist, die im Abstand von vielleicht 10 Jahren regelmäßig überprüft werden sollte.
Und noch ganz zum Abschluss: Es ein großer Vorteil, dass es heute in allen Teilorten Kinderbetreuungseinrichtungen gibt und das sollte auch unbedingt so bleiben. Aber wenn die neuen Betreuungskapazitäten in der Mozartstraße geschaffen wurden, sollte man auch prüfen, ob man im Teilort Kusterdingen weiterhin noch die große Anzahl sehr kleiner Betreuungseinrichtungen benötigt, um der Gemeinde auch Spielraum für weitere Investionen an anderer sinnvoller Stelle zu geben (z. B. verbesserte Betreuungseinrichtungen in anderen Teilorten, Erweiterung der Grundschulen, etc.).